Miserable Verwaltungsarbeit - Es war wieder einmal nichts anderes zu erwarten

Aktualisiert: 4. Aug.
Am 25.06.2026 kündigte der scheidende Bürgermeister Bernd Grebenstein groß und öffentlichkeitswirksam im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg die "Beschlussfassung und Nichtentlastung des Vorstands über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Staufenberger GemeindeService AöR" an. Dieser Wortlaut war zu erwarten, er war bewusst so gewählt, um sich an dem ehemaligen Vorstand des Staufenberger GemeindeService AöR, Stefan Müller, für dessen Kritik am Umgang mit den Beschäftigten während des Umstrukturierungsprozesses zu rächen.
Nachfolgend wird jedoch das Totalversagen dieses Verwaltungsapparats, seines Bürgermeisters mit Kämmerin samt der daran beteiligten Fraktionen CDU und WfS (Wir für Staufenberg) sowie des gern und vielzitierten und in Anspruch genommenen Netzwerks beim Landkreis Göttingen nachgewiesen, sowie die beabsichtige vorsätzliche Rufschädigung des ehemaligen Vorstands. Die Berichterstattung in der HNA vom 27.06., 11.07. und 15.07.2026 belegt dies ausdrücklich und ausgezeichnet.
Wie es um das derzeitige Verhältnis zwischen den genannten Protagonisten steht und wie es dazu kam, wird hier in anderen Blogs erläutert. Es ist kein Geheimnis, dass noch immer massiv gegen den ehemaligen Vorstand Stefan Müller intrigiert, denunziert und falsche Behauptungen bei privaten oder Vereinsfeiern, Jubiläen oder in nicht öffentlichen und öffentlichen Sitzungen um sich geschmissen wird, um seinen Ruf zu schädigen. Das dürfte vielen Lesern und Leserinnen bereits so widerfahren sein. Falls das der Fall sein sollte, wären entsprechende Hinweise (belegbar) wunderbar, um diesen Denunzianten nach über einem Jahrzehnt endlich das Handwerk zu legen. Steinchen um Steinchen hat sich dieses Bild bestätigt und soll weiter vervollständig werden.
Nichtentlastung aufgrund zahlreicher fehlerhafter Prüfbemerkungen
Nahezu alle in dem Artikel der HNA genannten Vorwürfe, die die Gemeindeverwaltung konstruiert hat, sind falsch und lassen daher vermuten, dass es sich bei der Aufstellung der Abschlüsse 2016 und 2017 sowie der weiteren folgenden, nicht um eine objektive und wertfreie Aufstellung der Abschlüsse handelt, sondern diese mit einer gewissen Intention erstellt wurden. Letztlich sollte das Ergebnis der Befriedigung gekränkter Eitelkeiten, dem Rufmord und dem Aufrechterhalten der Argumente zur Entscheidung der Wiedereingliederung des SGS dienen. Denn das Hauptargument der damaligen Wiedereingliederung war der fehlende Nachweis der Wirtschaftlichkeit aufgrund fehlender Jahresabschlüsse. Insofern darf sich aus der Aufstellung der Abschlüsse durch die Gemeindeverwaltung selbst und anschließende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen kein anderes Ergebnis einstellen. Dass das Rechnungsprüfungsamt bei der Prüfung diese vorsätzlich fehlerhaft aufgestellten Jahresabschlüsse nicht umgehend korrigiert und in Frage gestellt hat, sondern dazu sogar noch im Gemeinderat mit gleichem Wortlaut vorträgt und damit neutrale Personen zu einer Umstimmung verleitet hat, zeigt die guten netzartigen Verbindungen des Bürgermeisters und der ihn unterstützenden CDU beim Landkreis Göttingen.
Prüfvermerke, deren Begründung und Widerlegung:
Dem Prüfbericht zufolge ist das Zahlenwerk nicht schlecht, es wurden positive Ergebnisse erzielt. Eine wesentliche, wenn nicht sogar die wesentliche Aufgabe, des ehemaligen Staufenberger GemeindeService AöR wurde demnach erreicht. Es gibt Prüfbemerkungen inhaltlicher Natur. Über die Schwere der Vorwürfe halten sich sowohl die Verwaltung als auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen bedeckt. Zur Anzahl, die gemäß der Argumentation der Verwaltung den Ausschlag zur Entlastung oder Nichtentlastung geben soll, hingegen nicht. Es sollen 18 Prüfbemerkungen sein. Auch dieses Vorgehen ist mehr als merkwürdig, da nur eine schwere Verfehlung ggf. zu einer Nicht-Entlastung führen müsste, wohingegen z. B. 250 Schreibfehler wohl eher nicht zu einer Nichtentlastung führen würden. Dies spielt jedoch nur bei objektiv und nicht voreingenommen aufgestellten und geprüften Abschlüssen eine Rolle, nicht in der Gemeinde Staufenberg, nicht mit diesem Bürgermeister und nicht mit dieser CDU, die eine saubere Argumentation für den Umstrukturierungskrieg aus 2024 benötigt, um nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Daher sagt Frau Hankel, es habe viele Auffälligkeiten gegeben. „So viele Prüfvermerke habe ich noch nie gesehen. Insgesamt waren es 18.". Diese Wortwahl entspricht exakt der Frage der CDU-Fraktion bei einem Kleinsttreffen einiger Finanzausschussmittglieder, Bürgermeister Grebenstein, der Kämmerin Frau Schwigon, Kreisrätin Frau Dornieden und der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen, Frau Hankel. Gleichzeitig sagte Frau Hankel aber auch: „Dabei ist das Zahlenwerk selbst gar nicht schlecht.“.
Weiter sagt sie, es gebe aber drei zentrale Probleme. Erstens könne die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nicht uneingeschränkt bestätigt werden. Die mit der Ausgliederung des Bauhofes verfolgten Ziele wie eine Entlastung des Gemeindehaushaltes und eine effektivere und effizientere Führung und Aufgabenerledigung seien nicht ausreichend gefördert worden.
Widerlegung: Das stimmt so nicht. Die Mittelzuweisungen der Gemeinde Staufenberg an den SGS waren schon immer an der eigenen Leistungsfähigkeit ausgerichtet und aufgrund finanzieller Engpässe, nachvollziehbar zurückhaltend. Der SGS konnte auch kein Geld drucken. Entscheidungen zum Abbau des bekannten Investitionsstaus, die in der Regel größeren Umfang hatten und meistens investiv waren, waren Bestandteil des gemeindlichen Finanzhaushalts. Darüber konnte der SGS nicht verfügen. Dennoch wurde er, wenn Gelder vorhanden waren, beauftragt, bauliche Maßnahmen umzusetzen. Das funktionierte bis 2014 unter dem vorhergehenden Bürgermeister Volker Zimmermann ausgezeichnet, es wurden Schulen und Kindergärten sowie einige Turnhallen und Friedhofskapellen saniert. Das sieht man noch heute. Ab 2014, nach der Wahl des amtierenden Bürgermeisters, wurden die Projekte weniger und ständig nach langen und wiederkehrenden Verhandlungen in politischen Gremien modifiziert, um diese Gelder an anderer Stelle einzusetzen. Bespiel dafür dürfte die Erneuerung der Heizungsanlage der Turnhalle Landwehrhagen sein. Diese wurde nahezu 8 Jahre lang verschoben, um letztlich bis heute nicht umgesetzt zu werden. So auch das "Leuchtturmprojekt Schulcampus Landwehrhagen" mit einem Invest von über 4.000.000 €. Auch dieses einst und heute in Teilbereichen noch immer wichtige Projekt wurde eingestampft. Daher regnet es je nach Menge und Wetterrichtung weiterhin in die Turnhalle rein.
Ein weiteres Negativbeispiel für nicht vom SGS zu verantwortende nicht umgesetzte Maßnahmen ist die Sanierung der DGA Benterode. Diese sollte aus dem gemeindlichen Finanzhaushalt heraus in 2023/2024 saniert werden, Fenster, Dämmung und Dach waren geplant. Die zwei Projekte wurden trotz eines angeblich durch den SGS verursachten Investitionsstaus, seitdem sie im Haushalt stehen, nicht umgesetzt und werden es wohl auch nicht mehr, da der Ansatz in dem aktuellen Haushalt gänzlich verschwunden ist. Das Geld wird lieber an anderer Stelle investiert. Und der SGS soll nun für Schäden, die die Gemeinde selbst verursacht hat, zur Rechenschaft gezogen werden? Die Mittelausstattung lag niemals in der Hoheit des SGS, auch nicht die entsprechenden Beschlüsse.
Im Übrigen sollte sich das Rechnungsprüfungsamt fragen, was es überhaupt konkret und nicht nur mit allgemeiner Prosa meint, wenn es von Entlastung des Gemeindehaushalts spricht und diese einfordert. Auf welches Basisjahr und welche marktwirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre soll das denn bezogen werden? Im Vergleich zum Jahresabschluss des Gründungsjahres 2005 unterschritten die Mittelzuweisungen der Gemeinde an den SGS die inflationären sowie die durch besondere globale Ereignisse hervorgerufenen Erhöhungen gemäß Baupreisindex. Es sollte auch beim Landkreis Göttingen allgemein bekannt sein, dass mittlerweile alle Baupreise gegenüber 2005 heute mehr als doppelt so hoch sind. Hinzugekommen sind etliche gesetzliche Auflagen zu teuren Überprüfungen technischer Einrichtungen, die zusätzliche Instandsetzungskosten verursachten. Das sollte dem Landkreis Göttingen aufgrund der eigenen Anstiege beim Mittelbedarf eigentlich klar sein.
Frau Hankel fügt hinzu: „Der SGS hat die Erwartungen der Gemeinde, etwa hinsichtlich der Unterhaltung und Weiterentwicklung der gemeindlichen Liegenschaften und der kostendeckenden Gestaltung der Friedhöfe, nicht erfüllen können.“
Widerlegung: Auch das stimmt nicht. Hoheitlich zuständig für Erhöhung von Gebühren war der Gemeinderat der Gemeinde Staufenberg. Dort wurden Satzungen und Abgabensatzungen abschließend beschlossen. So sollten geplante Erhöhungen stets in einem moderaten Bereich, den man dem Bürger zumuten konnte, bleiben. Dies ist in den entsprechenden Beschlüssen dazu dokumentiert. Dass das der Kommunalaufsicht, die ab 2005 die Abschlüsse des SGS uneingeschränkt testiert hat, nun in diesem Umfang auffällt, ist höchst eigenartig? Die Effizienz des SGS war schon darin begründet, dass Entscheidungswege in Absprache mit dem Verwaltungsrat und -vorsitzenden stark verkürzt waren. Dies hat auch der amtierende Bürgermeister sehr gern in Anspruch genommen und nahezu alle baulichen Tätigkeiten, auch die, die vertraglich nicht übertragen waren, an den SGS übergeben. Alle Maßnahmen aus dem gemeindlichen Finanzhaushalt waren, wie schon im Bezug auf die Gebäude angedeutet wurde, nicht automatisch übertragen. So auch nicht der Straßenneu-, um- und -ausbau. Von jährlich mindestens 2 – 4 Straßen der rund 230 Gemeindestraßen, die turnusmäßig hätten saniert oder neu gebaut werden müssen, hat der amtierende Bürgermeister in 12 Jahren seiner Amtszeit statt der notwendigen 24 – 48 Straßen nur 2 saniert. Das führt zu realem Investitionsstau.
Hankel erläutert weiterhin, dass die Vermögens- und Finanzlage, die Liquidität und die Rentabilität teilweise zu beanstanden sei. Das Jahr 2016 endete mit einem Überschuss. Der SGS trage jedoch Fehlbeträge aus Vorjahren in erheblicher Höhe vor, deren Ausgleich nicht absehbar sei. Wenn die Rentabilität nur teilweise zu beanstanden ist, muss gegengesteuert werden. Es wäre ein höherer Überschuss entstanden, wenn die Personalaufwendungen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt und die Dienstleistungen für Dritte unter Berücksichtigung aller Kosten kalkuliert und abgerechnet worden wären, heißt es im Bericht.
Widerlegung: Zunächst muss relativiert werden, dass der SGS bei Ausgründung mit nur wenig finanzieller Ausstattung gegründet wurde. Schon beim ersten Abschluss des SGS mussten ausgebliebene Rückstellungen der Gemeinde Staufenberg an Grabrechten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro nachgeholt werden. Weiterhin war der Neubau eines Bauhofes mit zentralem Standort geplant. Auch hierfür gab es kein Geld, nur den Auftrag. Dass 2016 mit einem Überschuss endet, ein wesentliches Merkmal zur Bewertung der Arbeit eines Unternehmens, führt dennoch zu einer Nichtentlastung? Die Gehälter bewegten sich stets innerhalb des Tarifrechts und Höhergruppierungen wurden durch den Verwaltungsrat inklusive Verwaltungsratsvorsitzendem, dem Bürgermeister der Gemeinde Staufenberg, beschlossen sowie die eingeführten Prämiensysteme. Zudem gibt es Zulagen, die den Beschäftigten tariflich und damit bindend zustehen. Nur weil ein Bürgermeister sich weigert, diese auszuzahlen und Glück hat, dass die Beschäftigten noch nicht dagegen klagen, heißt das noch lange nicht, dass der Staufenberger GemeindeService AöR zu hohe Personalaufwendungen verursacht habe. Ein Blick in des geltende Tarifrecht vor der Aufstellung und Prüfung hätte auch diese unsinnige Behauptung aufgelöst. Bei derartigen leicht zu entkräftenden Behauptungen muss man sich tatsächlich Gedanken über die qualitative Berarbeitung und personelle Ausstattung in der gemeindlichen und Kreisverwaltung machen.
„Das dritte Problem sei mangelnde Wirtschaftlichkeit“. Der Haushaltsplan sei in dem Sinne nicht eingehalten worden, als dass die Ansätze im Jahresabschluss unzulässig erhöht worden seien und die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen die satzungsmäßigen Vorgaben überschritten habe. Das Budgetrecht, das beim Rat liege, sei hier verletzt worden. Hankel empfahl einen Blick in die Anmerkungen. Sie hob einige hervor. „Ein grundsätzliches Problem ist das fast zehn Jahre zu späte Einreichen der Abschlüsse.“ So sei ein Steuern und eine Korrektur verhindert worden. Eigene Verfügungsmittel, also ein zweckfreies Budget, seien für den Vorstand nicht zulässig, das obliege allein Hauptverwaltungsbeamten wie dem Bürgermeister.
Widerlegung: Dieser Vorwurf resultiert aus einer Frage der Kämmereileiterin aus 2023. Sie wollte damals wissen, wo der SGS bspw. Kosten für Kaffee seiner Besucher und Kunden oder kleinerer Präsente für Todesfälle oder Jubiläen verbucht. Diese lagen unwesentlich über 150 € jährlich. Es wurde der Kämmerin mitgeteilt, dass man dort buche, wo auch die Kämmerin selbst die Verfügungsmittel des Bürgermeisters verbuche. Dass ein Unternehmen derartige Kosten hat und solche Gelder benötigt, sollte wirklich jedem logisch erscheinen. Wenn dieser Betrag falsch gebucht worden sein sollte, muss das korrigiert werden. Dass es dies überhaupt in die Aufzählung der Verfehlungen geschafft hat, zeigt wie kleinlich nach Fehlerchen gesucht wurde und, dass man nicht einmal versuchte, sie regulär zu verbuchen, zeigt wie sehr man nachtreten möchte.
„Die ordentliche Vergabe von Aufträgen sei, wie in vielen Kommunen, ein Problem.“
Widerlegung: Der SGS war überhaupt jahrelang die einzige Einrichtung der zwei gemeindlichen Einrichtungen, die versucht hat, öffentliches Vergaberecht einzuhalten. So finden Sie auch heute noch nur die durch den SGS durchgeführten Vergaben auf der Homepage der Gemeinde Staufenberg bis 2024. Danach wurden keine weiteren veröffentlicht. Und der SGS wurde stets für gut durchgeführte Vergaben durch das Rechnungsprüfungsamt gelobt, die Zusammenarbeit war sehr gut. Komisch ist, dass sich auch dies rückwirkend geändert haben soll. Bezug nehmend auf die Bewertung von Frau Hankel wiegt der Hinweises im Fall des SGS schwerer als bspw. bei der Entlastung des Bürgermeisters? Im Übrigen führt die Verwaltung auch heute noch bei Vergaben an Berater oder Dienstleister meines Wissens meist keine ordentlichen Vergaben durch. Das wird aber scheinbar geduldet.
„Im Bereich Personal werden unter anderem Gehaltszulagen für den Vorstand, unzulässige Erschwerniszuschläge und freiwillige Gesundheitsprämien kritisiert. Das könne man in der freien Wirtschaft machen, aber nicht in einer Anstalt öffentlichen Rechts.“
Widerlegung: Alle vorgenannten "Fehlerchen" wurden nie zuvor bemängelt. Zudem wurden sie alle per Verwaltungsratsbeschluss gefasst und gerade im Fall des Vorstands, vom amtierenden Bürgermeister vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat beschlossen (Beschlussvorlage VR 2016/1, siehe Anlage). Was nicht erwähnt wird ist, dass in Verbindung mit diesen Beschlüssen außertarifliche Mehrleistungen durch den Vorstand vereinbart und erbracht wurden.
„Friedhofsgebühren müssen kostendeckend sein und dürfen nicht den kommunalen Haushalt dauerhaft belasten.“
Widerlegung: Die Friedhofsgebühren wurden vom SGS in regelmäßig mit der Gemeindeverwaltung abgestimmten Intervallen kalkuliert. Die letztliche Höhe und Weiterveranlagung wurde politisch im Gemeinderat mitunter hitzig diskutiert. Eine moderate Anpassung zum finanziellen Schutz der Hinterbliebenen war erwünscht und sogar Vorgabe. Das war nachvollziehbar, aber auch dafür war nicht der SGS verantwortlich.
„Ein besonders großes Versäumnis sei der Umgang mit Dienstleistungen für Dritte. Das sei eigentlich nur in einem engen Umfang möglich. Besonders fatal sei, wenn der Eindruck entstehe, es profitierten nur bestimmte Gruppen und es werde nicht kostendeckend gearbeitet.“
Widerlegung: Dies war schon bei der Ausgründung in 2005 gemeindlicher Auftrag und Zusage an gemeindliche Unternehmen. Der SGS sollte nur Nischendienstleitungen übernehmen, um gegenüber gemeindlichen Unternehmen keine Konkurrenz darzustellen. Die tat er seit 2005, er führte Winterdienst, Straßenreinigung, Dachrinnenreinigung, kleiner Baum- und Strauchschnittarbeiten, Mähdienste, etc. aus. Natürlich konnte daraus kein Selbstläufer werden, das war auch nicht Zielsetzung. Und selbstverständlich ist auch, dass es Aufträge gab, die unwirtschaftlich und andere, die sehr wirtschaftlich waren. Hier wurde nur einseitig geprüft und warum dies nach 12 Abschlüssen und immergleicher Praxis nun in Frage gestellt wird, ist unbegreiflich.
„Ob die beanstandeten Sachverhalte den Tatbestand eines Dienstvergehens oder eine Straftat begründen, ist nicht vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen, betonte Hankel.“
Widerlegung: Was soll eine derart rufschädigende Behauptung? Das ist Originalton des Bürgermeisters in vielen seiner dienstlichen und außerdienstlichen Termine z. B. mit Bürgerinnen und Bürgern, ehemaligen Auftragnehmern des SGS usw. Leider hat der ehemaligen Vorstand keinen Zugang mehr zu angesprochenen und relevanten Unterlagen, aber ein gutes Gedächtnis und wüsste sehr genau, wo sie in den Büros und Archiven zu finden wären. Man hätte danach fragen müssen. Und die Tatsache, dass scheinbar wichtige Unterlagen für eine wertfreie und sachgerechte Prüfung eines selbst erstellten Abschlusses gekränkter Personen der Gemeindeverwaltung nicht der Kommunalaufsicht übergeben wurden, bzw. Sachverhalte und Zusammenhänge nicht aufgeklärt oder mit dem Vorstand erörtert wurden, ist mehr als befremdlich. Dass eine Kommunalaufsicht derartige Unterlagen aber im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung nicht anfordert, und im Gegenteil sogar in einer öffentlichen Sitzung Gemeindevertretern mit falschen Behauptungen beeinflusst, ist höchst bedenklich. Dies lässt eigentlich nur einen Schluss zu: Unparteiisch und unabhängig war diese Prüfung nicht.
Gerade dann, wenn es um Rufmord und Existenzen von Einzelpersonen geht, und dem SGS gehörten viele Menschen an, muss man erwarten können, dass sich Ausschussmitglieder, die über Gedei oder Verderb anderer entscheiden, sich ordnungsgemäß über die Richtigkeit von Vorwürfen informieren und die Argumente der Angeklagten anhören. Dies ist in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich. Nicht eine Person der Verwaltung, die die Abschlüsse aufgestellt hat, noch von CDU oder WfS hielten dies für nötig. Daher wurde vom ehemaligen Vorstand gegen diesen Personenkreis bereits Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt und Strafanzeigen erstattet.
Liebe Leserinnen und liebe Leser, so wie die obigen Punkte widerlegt werden konnten, so können auch die wenigen verbleibenden widerlegt werden. Die Gemeinde Staufenberg hat daran kein Interesse gezeigt und wichtige Unterlagen nicht einbezogen und dem Rechnungsprüfungsamt ausgehändigt. Das wird im HNA-Artikel vom 15.07.2026 vom Landkreis Göttingen bestätigt. Es passiert aus den bereits genannten Gründen, wie Rufmord, Nachtreten, oder Festhalten an Fehleinschätzungen zur Umstrukturierung, um nicht bei der kommenden Bürgermeisterwahl als Versager dazustehen. Es werden also Menschen für niedere Instinkte und Ziele anderer Menschen geopfert. Wollen Sie das weitere 8 Jahre, die CDU regierte quasi mit dem amtierenden Bürgermeister die vergangenen 12 Jahre mit, dulden?



Sehr stimmig, nachvollziehbar, glaubhaft und gelungen zusammengefasst geschrieben.
Wie heißt es so schön: Politik ist ein schmutziges Geschäft und verdirbt den Charakter. Deshalb brucht Staufenberg ganz dringend neue Köpfe.